Privatrezept prüfen,
sicher einlösen.
Probato prüft die qualifizierte elektronische Signatur eines Privatrezepts und stellt es Ihrer Apotheke zum einmaligen Abruf bereit – ohne Konto, ohne Software, in unter einer Minute.
Kein Lesegerät? Rezept-Code eingeben.
Die zwölf Zeichen stehen auf dem Blatt des Patienten direkt unter dem QR-Code. Sie benötigen weder ein Konto noch zusätzliche Software oder das Smartphone des Patienten.
- Signaturprüfung nach eIDAS (EU) Nr. 910/2014
- Verschlüsselt gespeichert, Server in Deutschland
- Einmalige Einlösung, protokolliert
- Betreiber: MeetOne GmbH, Weißenhorn
Für Apotheken
In unter einer Minute zum ausgedruckten Rezept
Mit der Kamera eines Smartphones, Tablets oder PCs – oder den Rezept-Code am Apotheken-PC eingeben. Keine App, kein Konto.
Prüfergebnis der Signatur, ausstellende Praxis und Gültigkeit erscheinen sofort. Dafür müssen Sie nichts eingeben.
Das Rezept öffnet sich am Bildschirm und lässt sich drucken oder als PDF speichern – dazu ein Einlösebeleg für Ihre Unterlagen.
Geprüft mit der Signatursoftware der EU
Die Signatur wird beim Hochladen mit DSS, der Open-Source-Signaturprüfsoftware der Europäischen Kommission, gegen die EU-Vertrauensliste geprüft. Sie sehen das Ergebnis, den Vertrauensdiensteanbieter und den Signaturzeitpunkt.
Rechtlich einer Unterschrift gleichgestellt
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die Rechtswirkung einer handschriftlichen Unterschrift (Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO, § 126a BGB). Die AMVV sieht sie für elektronische Verschreibungen ausdrücklich vor. Ihre Prüfpflichten nach § 17 ApBetrO bleiben unberührt.
Einmal einlösbar, mit Beleg
Der Zugang wird beim Abruf in einem unteilbaren Schritt entwertet, eine zweite Apotheke kommt nicht mehr an das Rezept. Sie erhalten einen Einlösebeleg mit Beleg-Nummer, den jeder unter probato.eu/beleg prüfen kann.
Ein Betreiber mit Impressum und Telefonnummer
Probato wird von der MeetOne GmbH in Weißenhorn betrieben (Amtsgericht Memmingen, HRB 20915). Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr – auch mitten im Abruf.
Dies ist kein E-Rezept
Probato-Rezepte sind qualifiziert elektronisch signierte Privatrezepte außerhalb der Telematikinfrastruktur. Der Scanner Ihrer Warenwirtschaft kann den QR-Code nicht lesen – es handelt sich um ein anderes Verfahren, nicht um einen Fehler.
Was Apotheken uns am häufigsten fragen
- Dürfen wir dieses Rezept annehmen?
- Wie belegen wir die einmalige Einlösung?
- Wir haben kein Gerät für den QR-Code
Im Zweifel rufen Sie uns an, bevor Sie den Patienten wegschicken: 07309 4100544 · Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
Für Praxen
Privatrezepte digital ausstellen – ohne Telematikinfrastruktur.
Probato macht aus einem qualifiziert elektronisch signierten PDF ein Privatrezept, das jede Apotheke prüfen und genau einmal einlösen kann. Kein Konnektor, kein TI-Anschluss – und auf Seiten der Apotheke weder App noch Konto.
Signatur beim Hochladen geprüft
Jedes PDF wird beim Hochladen mit der Signaturprüfsoftware der Europäischen Kommission (DSS) gegen die EU-Vertrauensliste geprüft. Die Apotheke sieht das Prüfergebnis, den Aussteller und den Signaturzeitpunkt.
Probato kann das Rezept nicht lesen
Das Rezept liegt ausschließlich verschlüsselt auf Servern in Deutschland. Der Schlüssel wird aus dem Rezept-Code abgeleitet, der auf dem Patientenblatt steht, und wird nie gespeichert.
Genau einmal einlösbar, nachweisbar
Der Zugang wird beim Abruf in einem unteilbaren Schritt entwertet. Die Apotheke druckt einen Einlösebeleg mit Beleg-Nummer, der sich jederzeit öffentlich prüfen lässt.
Per Browser oder API
Hochladen im Dashboard oder direkt aus Ihrer Praxissoftware über die REST-API. Der Patient erhält ein Blatt mit QR-Code und Rezept-Code.
So funktioniert es
Hochladen
Sie laden das qualifiziert signierte Rezept-PDF hoch – im Browser oder per API.
Blatt aushändigen
Der Patient erhält ein Blatt mit QR-Code und zwölfstelligem Rezept-Code – ausgedruckt oder als PDF.
Apotheke löst ein
Scannen oder Code eingeben, Prüfergebnis sehen, Rezept drucken. Genau einmal.
Monatliche Abrechnung
Am Monatsende eine Rechnung nach Staffelpreisen. Keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit.
Rechtsgrundlage
Ein qualifiziert elektronisch signiertes Privatrezept ist einer handschriftlich unterschriebenen Verschreibung rechtlich gleichgestellt. Das E-Rezept nach § 360 SGB V betrifft die gesetzliche Krankenversicherung – für Privatrezepte besteht keine Pflicht zur Telematikinfrastruktur.
- AMVV – elektronische Verschreibung mit QES
- eIDAS-VO (EU) Nr. 910/2014, Art. 25 Abs. 2
- § 126a BGB – elektronische Form
Preise
Bezahlen Sie nur, was Sie nutzen.
Keine Grundgebühr, keine Mindestmenge, keine Laufzeit. Die günstigere Staffel greift automatisch, sobald Sie mehr Rezepte ausstellen.
Alle Preise netto zzgl. MwSt.
Zugang für Praxen
Probato für Ihre Praxis
Wir richten Ihren Zugang persönlich ein und begleiten Sie beim ersten Rezept.
- Keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestlaufzeit
- Eine Rechnung im Monat, nach Staffelpreisen
- Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags
Sie möchten direkt aus Ihrer Praxissoftware hochladen? Zur API-Dokumentation